AGB

Horsemanship – Hannahs Pferdetraining

Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge zwischen Horsemanship – Hannahs Pferdetraining und ihren Kunden. Sie gelten für alle Angebote und Leistungen. Mit seiner Anmeldung bestätigt der Kunde/die Kundin die vorliegenden AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

§1 Anmeldung & Vertragsabschluss

(1) Mit der Anmeldung (telefonisch/schriftlich/persönlich) bietet der Interessent Horsemanship – Hannahs Pferdetraining den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Horsemanship – Hannahs Pferdetraining zustande und bedarf keiner bestimmten Form. Vertragspartner sind Horsemanship – Hannahs Pferdetraining und der Eigentümer/in bzw. Halter/in des Pferdes (im Folgenden Kunde genannt).

(2) Hat ein Dritter für den Kunden gebucht, haftet er Horsemanship – Hannahs Pferdetraining gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen, sofern ihr eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

§2 Vertragsinhalt

(1) Training
Bei dem zwischen Horsemanship – Hannahs Pferdetraining und dem Kunden geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem Kunden und dem Pferd bestimmte Inhalte zu vermitteln.
(1.1) Unterricht
Der Kunde erhält von der Trainerin lediglich Handlungsvorschläge. Horsemanship – Hannahs Pferdetraining schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele, da der Erfolg maßgeblich vom Kunden selbst abhängt. In manchen Situationen (z.B. zu Demozwecken) kann es zielführend sein, dass die Trainerin selbst eine Übung mit dem Pferd durchführt. Dies geschieht nur mit dem Einverständnis des Kunden.
(1.2) Beritt
Horsemanship – Hannahs Pferdetraining übernimmt die Ausbildung bzw. das Training des Pferdes für den Kunden. Dafür, dass das Pferd die erlernte Handlung bzw. das erreichte Ziel auch mit dem Kunden selbst umsetzt, gibt Horsemanship – Hannahs Pferdetraining keine Garantie, da dies maßgeblich vom Kunden selbst abhängt.

(2) Externe Ausbilder
Bei Seminaren und Trainings mit Referenten und Ausbildern, die nicht zu Horsemanship – Hannahs Pferdetraining gehören, ist der Referent Geschäftspartner des Kunden und es gelten die AGBs des Referenten.

§3 Zahlung

(1) Die Vergütung für die einzelnen Leistungen sind auf der Website www.horse-manship.de zu finden oder können im Vorfeld erfragt werden. Die Einzeltrainingsvergütung bezieht sich auf 60min. Dauert die Einzelstunde länger, erfolgt eine weitere Berechnung in 15min-Schritten. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.

(2) Die Vergütung für das Training oder allen sonstigen Veranstaltungen von Horsemanship – Hannahs Pferdetraining wird mit der Anmeldung fällig und/oder muss spätestens vor der zweiten Stunde bar bezahlt werden oder vor Antritt der zweiten Stunde auf das Konto von Horsemanship – Hannahs Pferdetraining überwiesen werden.

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen streitiger Gewährleistungsansprüche die Gebühr zurückzuhalten oder mit nicht anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

§4 Rücktritt

(1) Eine Absage oder Verschiebung des vereinbarten Termins muss mindestens 24 Stunden vorher durch den Kunden erfolgen. Erfolgt dies nicht oder später, wird das Training in voller Höhe berechnet.

(2) Horsemanship – Hannahs Pferdetraining behält sich vor vom Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zurücktreten, wenn der Kunde das Training/die Veranstaltung bewusst stört, der Kunde sich den Anweisungen der Trainerin widersetzt oder der Kunde sein Tier vorsätzlich misshandelt bzw. sich entgegen des Tierschutzgesetzes verhält. Bereits gezahlte Gebühren – auch für nicht in Anspruch genommene Leistungen – werden in diesem Fall nicht erstattet.

(3) Horsemanship – Hannahs Pferdetraining behält sich vor von dem Vertrag zurück zu treten, wenn ihrer Meinung nach ersichtlich wird, dass Kunde und Pferd das angestrebte Trainingsziel nicht erreichen können.

(4) Bei Ausfall der Trainerin werden die ausgefallenen Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt oder – falls dies nicht möglich ist – die geleisteten Zahlungen ohne Abzug zurückerstattet.

§5 Haftung

(1) Horsemanship – Hannahs Pferdetraining weist den Kunden daraufhin, dass er die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb des Trainings trägt und für durch ihn oder sein Pferd verursachte Schäden selbst aufkommen muss.

(2) Soweit der Kunde durch Horsemanship – Hannahs Pferdetraining aufgefordert wird sein Pferd in den Freilauf zu entlassen, übernimmt der Kunde allein die Verantwortung hierfür. Der Kunde kennt die örtlichen Gegebenheiten. Er wurde auf die das Übungsgelände umgrenzende stets befahrene Straße ausdrücklich aufmerksam gemacht.

(3) Horsemanship – Hannahs Pferdetraining haftet nur für Schäden, die von ihr oder Ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Sie übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen sowie für Schäden/Verletzungen, die durch teilnehmende Pferde entstehen.

(4) Jegliche Begleitpersonen sind durch den Kunden von dem Haftungsausschuss in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme oder der Besuch der Trainings-und Beratungsstunden oder anderen Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko. Der Kunde übernimmt die Haftung für alle Personen, die er zum Training mitgebracht hat (Familienmitglieder, Kinder, usw.).

(5) Bei der Anmeldung Minderjähriger muss eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen. Die Aufsicht wird nicht durch Horsemanship – Hannahs Pferdetraining gewährleistet und obliegt begleitenden Personen.

(6) Für den Fall, dass sich nach dem Training bei Horsemanship – Hannahs Pferdetraining ein Problem mit dem Pferd einstellt oder ein schon vorhandenes Problem sich verschlimmert hat, verpflichtet sich der Kunde, dieses spätestens 3 Tage nach Kenntnisnahme schriftlich bei Horsemanship – Hannahs Pferdetraining anzuzeigen, soweit er diesbezüglich Ansprüche gegen sie geltend machen will. Die Beweislast für ein Verschulden von Horsemanship – Hannahs Pferdetraining an der Entstehung oder Verschlimmerung des Problems trägt der Kunde.

(7) Ansprüche gegen Horsemanship – Hannahs Pferdetraining verjähren entsprechend den gesetzlichen Richtlinien des BGB.

§6 Mitwirkungspflicht der Kunden

(1) Der Kunde versichert, dass sein Pferd gesund, geimpft (bei Fohlen dem Alter angemessen), entwurmt, behördlich angemeldet, ausreichend haftpflichtversichert ist und keine ansteckenden Krankheiten hat. Auf Verlangen hat der Kunde Equidenpass und Police der Haftpflichtversicherung vorzuzeigen.

(2) Alle Macken und Besonderheiten zu dem Pferd sind Hannah Moritz – HorseManship bei der Anmeldung mitzuteilen. Das gleiche gilt für eventuell gesundheitliche Beeinträchtigungen von Kunde und/oder Pferd.

(3) Der Kunde ist für den bestehenden Haftpflicht- und Versicherungsschutz seiner Person und seines Pferdes verantwortlich. Evtl. vor Ort verursachte Schäden werden direkt dem Kunden in Rechnung gestellt.

(4) Der Kunde muss für sein Pferd und sich für eine passende und geeignete Ausrüstung sorgen. Auf geeignete den Witterungsverhältnissen angepasste Kleidung achtet der Kunde selbst. Jeder Teilnehmer sollte während des Umgangs mit dem Pferd einen Schutzhelm und eine Sicherheitsweste tragen.

(5) Das Mitbringen von Hunden ist grundsätzlich erlaubt, sofern sie unter ständiger Kontrolle stehen und angeleint sind.

§7 Geistiges Eigentum

(1) Alle ausgehändigten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung von Horsemanship – Hannahs Pferdetraining nicht vervielfältig, verarbeitet, reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet werden.

(2) Die Anfertigung von Fotos Video- oder Tonaufnahmen durch Kunden, deren Begleitpersonen und allen anderen Personen, die nicht Horsemanship – Hannahs Pferdetraining gehören, während aller dem Leistungsangebot angehörigen Veranstaltungen ist grundsätzlich untersagt. Aufnahmen können nur durch vorherige Absprache mit Horsemanship – Hannahs Pferdetraining zugelassen werden.

(3) Horsemanship – Hannahs Pferdetraining behält sich vor, während dem Training, der Seminare und anderen Veranstaltungen Fotos oder Videos aufzunehmen. Der Kunde erklärt bereits jetzt sein Einverständnis zu der Herstellung und Veröffentlichung sowie zu der Nutzung der Aufnahmen in allen Medien und für jeden Zweck ohne dass eine gesonderte Vergütung erfolgt.

§8 Datenschutz

(1) Der Kunde erklärt sich bereit, dass die erhobenen Personendaten und sachbezogenen Daten in die Kundenkartei aufgenommen werden. Diese Daten werden zur Erfüllung des Vertragszweckes auch an dritte Unternehmen weitergeleitet.

§9 Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden ab 01.09.2020 für alle Verträge wirksam.

§10 Gerichtsstand

Alle Rechtsansprüche, die sich aus einem bestehenden Vertrag ergeben, sind beim zuständigen Amtsgericht / Landgericht geltend zu machen. Gerichtsstand ist Neuenbrook.

§11 Schlussbestimmungen

Vertragssprache ist Deutsch. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. Horsemanship – Hannahs Pferdetraining und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine Wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

Stand 09/2020